Kantonsrätin ZH

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Mein Votum zum ZH Energiegesetz

Sehr verehrte Zukunftsmacher*innen

Heute verhandeln wir die Zukunft. Das Zürich von morgen! Stellen Sie sich einen Kanton Zürich vor, in dem die Men-schen in Gebäuden leben und arbeiten, die mit erneuerbaren Energien beheizt werden. In Gebäuden, die selber erneuer-bare Energien produzieren. Ein Kanton Zürich, der Kosten spart und sein Geld lokal hier in Zürich investiert, der sein Gewerbe beschäftigt und der gleichzeitig das Klima schützt. Einen Kanton, der seine klimapolitischen Kompetenzen im Gebäudebereich wahrnimmt und Schritt für Schritt voran-schreitet – Richtung Netto-Null. Ein Zürich, das alle auf die-sen Weg mitnimmt, von links bis rechts – denn Klimapolitik hat nichts mit links und rechts zu tun. Sie betrifft uns alle, insbesondere auch die Wirtschaft und die Landwirtschaft. Wenn es um unsere Zukunft geht, dann sind die klassischen Grabenkämpfe sekundär, dann sind wir alle hier drin in erster Linie Vertreter*innen aller Menschen, die in diesem Kanton leben, arbeiten und Arbeitsplätze schaffen, aber auch der zukünftigen Generationen und der Umwelt.

Ich mache Ihnen folgenden Vorschlag: Ich stelle gleich 5 Thesen zum Energiegesetz, genauer gesagt zur Umsetzung der kantonalen Mustervorschriften im Energiebereich auf. Wenn Sie alle 5 Thesen überzeugend finden, dann treten Sie auf diese Gesetzesvorlage ein.

Erste These: Die Vorlage setzt am richtigen Ort an – bei den Gebäuden
Der Gebäudesektor ist nach dem Verkehrssektor der zweit-grösste Emittent von Treibhausgasemissionen. Der Haupt-treiber der Emissionen ist die Bereitstellung von Raumwär-me welche heute mehrheitlich durch fossile Brennstoffe Heizöl und Erdgas bereitgestellt wird. Das wollen wir ändern. Zum Glück müssen wir nicht von vorne beginnen: In der Schweiz heizen bereits 4 von 10 Haushalten ohne Öl und Gas. Bei Neubauten werden heute fast ausschliesslich erneuerbare Heizsysteme eingebaut. Trotzdem: Im Kanton Zü-rich gibt es 120’000 fossile Heizungen die zu 35 Prozent wieder durch solche ersetzt werden. Neue fossile Heizsysteme einzubauen bedeutet, dass diese für die nächsten 25 Jahren hohe CO2 Emissionen verursachen werden. Das ist unklug. Und genau hier setzt das Gesetz an. Wegen der langen Lebensdauer von Heizungen, muss rasch gehandelt werden. Bei den Autos haben wir etwas mehr Zeit für den Umstieg auf Elektroautos, da die Lebensdauer geringer ist. Aber bei den Gebäuden können wir mit Blick auf die Klima-ziele nicht mehr warten.

Zweite These: Dieses Gesetz wählt den richtigen Ansatz
Denn das Gesetz wendet erneuerbare Energien und effizien-te Technologien dort an, wo ein Ersatz ohnehin nötig ist oder ein Neubau erfolgt. Und das Gesetz schafft Planungs-sicherheit, indem es für den Ersatz einen klaren Default festlegt: Der Default ist Erneuerbar. Das ist ein wichtiges Signal das jede und jeder versteht. Gleichzeitig werden Aus-nahmen beschrieben, wann dieser Default nicht gilt. Denn die Welt und die Politik sind nicht perfekt. Etwa, wenn eine erneuerbare Lösung technisch nicht möglich ist oder über die Lebensdauer Mehrkosten von über 5 Prozent verursacht. Einzig bei den Elektroheizungen gibt es ab 2030 nun kein Pardon mehr – aber diese 10% des Stromverbrauchs können wir wirklich intelligenter einsetzen. Das Gesetz verlangt aber nicht nur etwas beim Heizungsersatz und beim Neubau – es gibt auch etwas. Wer investiert, wird dabei unterstützt. Der von diesem Rat bereits beschlos-sene Rahmenkredit soll mit diesem Gesetz nochmals erhöht werden. Was uns zur dritten These führt:

Dritte These: Wer rechnet, sagt JA zu diesem Gesetz
In den letzten 10 Jahren hat die Schweiz rund 80 Mrd. Fran-ken ausgegeben für den Import von Öl und Erdgas. Gemes-sen an seinem Bevölkerungsanteil wären das für den Kanton Zürich 14 Mrd. Franken. Einer kürzlich publizierten Studie der ZHAW hat errechnet, dass fast 1 Mrd. Einsparungen im Jahr 2030 resultieren, wenn eben dort auf erneuerbare und effiziente Technologien gesetzt wird, wo ein Ersatz ohnehin ansteht. Grund dafür sind die tieferen Betriebs- und Unterhaltskosten der neuen Technologien, wodurch die zusätzliche Investition amortisiert werden kann. Die Vorlage rechnet sich aber nicht nur volkswirtschaftlich, sondern auch im Einzelfall. Und hier kommt der Lebenszykluskosten-Ansatz ins Spiel. Natürlich gibt es heute bereits Hausbesitzer und Ener-gieplaner, die eine umfassende Abwägung von Investitions- und Lebenszykluskosten durchführen. Das findet aber nicht im gewünschten Ausmass statt. Eine Studie der Stadt Zürich hat gezeigt, dass über die Hälfte der Personen, die ein fossiles System gewählt haben, ein nichtfossiles System gar nicht in Erwägung gezogen hat! Deshalb sagt dieses Gesetz: Bitte rechnen. Angesichts der drohenden Klimaerwärmung kann das nicht zu viel verlangt sein – und lohnt sich meistens sogar noch.

Vierte These: Von diesem Gesetz profitieren ALLE
Das Gesetz schafft die nötige Planungssicherheit für Bauher-ren, Gebäudetechniker und Energieversorger. Von seiner Umsetzung profitieren die Hauseigentümer, denn die Le-benszykluskosten der zukünftigen Heizungslösungen sind günstiger als diejenigen von Öl- und Gasheizungen. Das Gesetz anerkennt aber auch, dass dies nicht in jedem Fall der Fall ist. Die KEVU hat das Gesetz einstimmig mit einer Härtefallregelung ergänzt, nach der Aufschub bis zur nächs-ten Handänderung gewährt werden kann, falls ein Heizungs-ersatz wirtschaftlich nicht zumutbar oder in Anbetracht der Gesamtumstände unverhältnismässig ist. Bei Neubauten steigert das Gesetz durch die Ergänzung mit der Eigenproduktionsauflage den Wert des Gebäudes zusätzlich und trägt zum Ziel einer erneuerbaren Energieversorgung bei. Auch das Gewerbe wird gestärkt, denn der lokale Wertschöpfungsanteil der zukünftigen Heizungslösungen ist wesentlich höher als diejenigen der Öl- und Gasheizungen. Durch das MUKEN Modul zur Betriebsoptimierung können schlummernde Effizienzpotenziale bei der Gebäude-technik durch unsere Fachkräfte genutzt werden.

Fünfte These: Es ist höchste Zeit!
Der Kanton Zürich (oder der frühere Baudirektor 😉 haben die Umsetzung der MUKEN 2014 verschlafen. Eine Umsetzung bis 2020 wäre die Vorgabe der ENDK gewesen. Nun, da wir die Mustervorschriften ganze 7 Jahre nach deren Entstehen umsetzen, dürfen wir das neue Zeitalter auch in der Umset-zung abbilden. Wenn einige Parteien eher negativ vom «Zu-rich-Finish» reden, weil die Vorlage über die Basisanforde-rungen der MUKEN hinaus geht, sagen wir: Hoffentlich ha-ben wir hier ein «Zurich-Finish»! Wir sind bereits im Jahr 2021. Mit diesem Gesetz würde Zürich zusammen mit Ba-sel-Stadt den Ton angeben was die MUKEN betrifft – und wir wären bereit für das CO2-Gesetz. Wenn wir das EnG bis anfangs 2022 in Kraft setzen, schaffen wir uns punkto CO2-Gesetz etwas Luft bis 2026. Die notwendigen Anpassungen der Verfahren und Prozesse brauchen Zeit, damit Bauherren, Planer und die Behörden sich auf das neue System einstel-len können. Ab 2026 gelten dann aber auch bei uns die kla-ren CO2-Absenkpfade. Insofern ist das EnG ein Übergangs-gesetz, bis das neue Regime greift. Dank dem Energiege-setz ist diese Zeit aber für den Klimaschutz nicht verloren. Wir legen bereits 2022 los! Mit diesem Gesetz schaffen wir ab 2022 bei jedem Heizungsersatz Tatsachen. Tatsachen für Klimaschutz hier und jetzt. Und wenn das CO2-Gesetz kommt, sind wir bereit.

Nutzen wir das Momentum und machen wir nun diesen ers-ten Schritt – denn die weiteren Schritte stehen unmittelbar bevor. Bei den Gebäuden müssen wir bald für eine höhere Sanierungsrate sorgen und mehr in Systemen denken. Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch bei Neubauten in diesem Gesetz ist ein erster Schritt dahin. Bei Mobilität, Landwirtschaft und Industrie sind weitere Massnahmen ge-fragt. Netto-Null heisst der Berg, den wir erklimmen werden und dessen Besteigung uns kurzfristig etwas kosten wird. Aber längerfristig zahlt sich das aus. Wenn wir heute diesen ersten Schritt gemeinsam machen, werden wir auch die weiteren zusammen angehen. Und wenn das Referendum kommt – und es wurde zumindest bereits angekündigt – dann haben wir nichts zu fürchten.
Wir treten ein.

 

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